- Schachtelstrafe
- Bezeichnung dafür, dass im Rahmen der (früher erhobenen) Vermögensteuer bei einer steuerfreien Schachtelbeteiligung (aufgrund des ⇡ Schachtelprivilegs) auch die dazugehörigen Schulden nicht angesetzt werden konnten.- Übertragung des Begriffs auf das Ertragsteuerrecht: Sch. ist die Regelung, dass die Aufwendungen für eine aufgrund des Schachtelprivilegs steuerbefreite Dividende, die eine Kapitalgesellschaft aus einer Tochterkapitalgesellschaft bezieht, ebenfalls nicht abziehbar sind (⇡ Betriebsausgabenpauschale).
Lexikon der Economics. 2013.