Schachtelstrafe

Schachtelstrafe
Bezeichnung dafür, dass im Rahmen der (früher erhobenen) Vermögensteuer bei einer steuerfreien Schachtelbeteiligung (aufgrund des  Schachtelprivilegs) auch die dazugehörigen Schulden nicht angesetzt werden konnten.
- Übertragung des Begriffs auf das Ertragsteuerrecht: Sch. ist die Regelung, dass die Aufwendungen für eine aufgrund des Schachtelprivilegs steuerbefreite Dividende, die eine Kapitalgesellschaft aus einer Tochterkapitalgesellschaft bezieht, ebenfalls nicht abziehbar sind ( Betriebsausgabenpauschale).

Lexikon der Economics. 2013.

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